AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Schweizerischen Textilfachschule Genossenschaft an der Hallwylstrasse 71 in 8004 Zürich, nachfolgend STF genannt, und den Vertragspartnern, nachfolgend Studierende, Kursteilnehmende oder Kunden genannt. Alle Dienstleistungen erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die AGB sind für alle bestehenden und zukünftigen Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gültig, sofern keine schriftlich vereinbarten Abweichungen der grundlegenden Rechtsbeziehung bestehen. Die vorliegenden AGB gelten auch für ausdrückliche oder konkludente Vertragsverlängerungen auf Seiten der Vertragsparteien. STF bietet Studiengänge, Weiterbildungskurse mit Niveaustufen STF Diplome, Berufsprüfungen, höhere Fachprüfungen und Nachdiplome an. Nebst den Studienrichtungen, Weiterbildungsmöglichkeiten, Seminaren & Workshops werden auch Grund-/Vorbildungen durch die STF angeboten. Dazu zählt die Grundbildung, Vorkurse für HF-/BSc Studierende und IELTS Exams. Die STF verpflichtet sich die Angebote für deren Kunden mit aller Sorgfalt durchzuführen und das Ziel, die beruflichen Weiterbildungschancen fördern, zu erreichen. STF verpflichtet sich, deren ganzes Fachwissen und Erfahrungen einzusetzen, um qualitativ hochstehende Leistungen zu erbringen bzw. den Kunden zu vermitteln.
Allgemeines
Das Mindestalter für Angebote der STF ist 15 Jahre (ausgenommen spezielle Kurse und Veranstaltungen). Das Mindestalter für ein Studium an der Höheren Fachschule ist das abgeschlossene 18. Lebensjahr.
Versicherungen sind Sache des Kunden. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die STF nicht haftbar gemacht werden. Eine Überprüfung der Versicherungsleistungen, insbesondere bezüglich Unfälle, die anlässlich von Praxisunterricht, Projektarbeiten mit Maschinen/Anlagen oder in Laboren, Exkursionen oder Schulanlässen erfolgen können, wird dem Kunden jedoch dringend empfohlen.
Die STF übernimmt keine Haftung für Betriebsunterbrüche infolge von Stromunterbruch-/Ausfall, IT-Netzunterbrüchen oder bei Eintritt von unvorhergesehenen Ereignissen politischer oder anderer Natur. Die STF kann nicht für entgangene Datenverluste oder sonstige Verbindungsstörungen zur Verantwortung gezogen werden.
Bei der Ausfüllung der Anmeldung von Kursen oder dem Schulangebot werden die Daten der potenziellen Kunden erfasst und der STF zugestellt. Durch den Besuch der STF Webseite durch den Kunden werden allgemeine Daten (Browsertyp, Betriebssystem, Datum & Uhrzeit, IP-Adresse etc.) und Informationen der betroffenen Person erfasst. Die erfassten Daten können für die Beweiserfassung der Strafverfolgung bei Cyberangriffen, Optimierung der Webseite der STF und Weiteroptimierungen von der Datensicherheit und dem Datenschutz verwendet werden. Der Zugang zu den kundenspezifischen Daten stehen nur denjenigen Mitarbeitern der STF zu, welche die erhobenen Daten für deren Aufgabenerfüllung benötigen. Der Zugriff auf die bereitgestellten Daten ist unberechtigten Dritten verwehrt. Die Daten und Informationen werden zu keinen weiteren Zwecken durch die STF erfasst und nach Ablauf eines Jahres vom Server endgültig gelöscht. Beim Verschlüsseln der Daten schliesst die STF die Haftung von verlorenen Daten aus. Weiter lehnt die STF jegliche Haftung bei der Verwendung von Cookies durch den Kunden und vorhandenen Links auf der Webseite der STF ab.
Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden der STF erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und Gesetzen (DSG).
Die STF verpflichtet sich, allfällige gesetzliche Geheimhaltungspflichten zu wahren und deren Einhaltung gegenüber allen ihren Mitarbeitern sicherzustellen. Die Mitarbeitenden der STF und Hilfspersonen, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses die Personendaten oder/und Sachdaten der Kunden der STF bearbeiten, unterstehen dem Weisungs- und Kontrollrecht der STF.
Die Eigentums-, Urheber-, Warenzeichen- und/oder Lizenzrechte sowie sämtliches weitere geistige Eigentum an Zeichen, Logos Websites und sonstigen Unterlagen (Unterrichtsmaterial etc.) und Daten von STF verbleiben ausschliesslich bei STF.
Auf der Webseite der STF besteht die Möglichkeit den Newsletter der STF zu abonnieren. Die Daten (Name, E-Mail-Adresse) der Kunden der STF werden für den periodischen Versand des Newsletters verwendet. Der Newsletter kann zu jeder Zeit durch den Kunden der STF abbestellt werden.
Für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zur STF, sowie eine unmittelbare Kommunikationsmöglichkeit zur STF, kann die Email Adresse info@stf.ch verwendet werden. Bei Anfragen jeder Informationsrichtung kann sich der Kunde der STF mittels Angaben auf der Impressionsseite mit der STF Kontakt aufgenommen werden.
Das Rechtsverhältnis und allfällige Streitigkeiten aufgrund der Nutzung der Webseite der STF untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich und vollumfänglich wegbedungen. Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte in Zürich (Schweiz).
Der vorliegende Vertrag (AGB) bleibt wirksam, auch wenn gewisse Regelungen dieser AGB nachträglich unwirksam werden. Bei vorliegender Unwirksamkeit richtet sich der Vertrag (AGB) nach den gesetzlichen Vorschiften.
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Studiengänge
Der folgende AGB-Abschnitt betrifft die Studiengänge:
– HF / BSc-Studiengänge
– MSc-Studiengang
– BA-Studiengang
– HFP-Studiengänge
– BP-Studiengänge
Anmeldungen erfolgen online auf www.stf.ch, schriftlich mit dem ausgefüllten Anmeldeformular oder via E-Mail an info@stf.ch.
Nach Erhalt der Anmeldung versendet die STF eine schriftliche Bestätigung des Anmeldeeingangs per E-Mail.
Aufgrund der Vorbildung von Studierenden kann es gemäss den Vorschriften des Rahmenlehrplans erforderlich sein, dass sie einen oder mehrere Online-Vorkurse (Textile & Fashion, Betriebswirtschaft) absolvieren müssen, um definitiv zum Studiengang zugelassen zu werden. Sollte ein oder mehrere Vorkurse angeordnet sein, sind diese parallel zu den Unterrichtsmodulen bis zum 31. Oktober des ersten Studienjahres erfolgreich zu absolvieren, damit die Studierenden zu den Leistungen und Prüfungen des 1. Semesters zugelassen werden. Die Nicht-Zulassung zu den Prüfungen und Leistungen des 1. Semesters begründet keinen Anspruch auf die Rückerstattung von Einschreib- und Semestergebühren.
Studierende willigen ein, dass Projektarbeiten, Erfindungen und Designs, welche während der Studienzeit an der STF entwickelt und produziert wurden oder an deren Hervorbringung sie mitgewirkt haben, für Ausstellungszwecke intern oder extern frei verwendet werden dürfen. Ebenso können die Exponate fotografiert und publiziert werden. Das Bildmaterial kann für Werbezwecke in Zusammenhang mit der STF in Printwerbung, sozialen und anderen Medien frei verwendet werden.
Die STF informiert nach Anmeldeschluss schriftlich über die Durchführung des Bildungsangebotes. Dieses kann bei ungenügender Teilnehmerzahl abgesagt werden. In diesem Fall wird das Studiengeld erlassen oder zurückerstattet, es besteht kein Anspruch auf Ersatz allfälligen Schadens. Bei Absagen durch die Studierenden bestehen kein Erlass und keine Rückzahlung der Studiengebühren (siehe unter Abmeldung).
Die STF behält sich vor, dass wegen Feiertagen, Lehrerweiterbildungsveranstaltungen, Semesterprüfungen oder anderen Anlässen die Anzahl effektiv erteilter Lektionen von der angegebenen Gesamtlektionenzahl in der Grössenordnung von +/- 20% abweichen.
Bei Krankheit oder kurzfristigem Ausfall eines Dozenten ist die STF bestrebt, eine adäquate Ersatzlösung zu finden. Ist eine kurzfristige Lösung in der vorhandenen Zeit nicht umsetzbar, wird eine Ersatzaufgabe gestellt und die Lektionen unbetreut abgehalten.
Die Höhe der Studiengebühren und ggf. der Prüfungsgebühren sind auf der Webseite aufgeführt. Die Studiengebühren sind jeweils vor Semesterbeginn fällig.
Zu beachten ist im Weiteren:
– Für Studierende aus dem Ausland gelten spezielle Tarife. Auskunft erteilt das Backoffice-Team (info@stf.ch).
– Für Studierende, die das angeforderte Personalblatt sowie die Wohnsitzbestätigung nicht einreichen, erfolgt ein Zuschlag.
– Wird der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin nicht eingehalten, kann die STF das Ausbildungsverhältnis auflösen oder die säumigen Studierenden können bis zu Bezahlung der Gebühren von der Teilnahme gesperrt werden.
– Ratenzahlungen der Semestergebühren sind auf Antrag an die Buchhaltung möglich, wovon die erste Ratenzahlung vor Semesterbeginn geschuldet ist. Es werden maximal 3 Ratenzahlungen gewährt mit einem Aufschlag von je CHF 50.- pro Rate für die zusätzliche Administration. Bei Ratenzahlungen sind die Raten am Ersten August, September und Oktober, bzw. am Ersten Februar, März und April fällig.
In den Studiengebühren sind die Lehrmittel (Manuskripte, Farben, Chemikalien, Kleinutensilien, etc.) und Prüfungsgebühren (mit Ausnahme von Gebühren für die Berufs- und Höhere Fachprüfungen) inbegriffen. Nicht enthalten sind Kosten für persönliche Auslagen, Exkursionen, Bildungsreisen, Stoffverbrauch, Bekleidungszutaten und Spezialanschaffungen in Abstimmung mit den Studierenden. Änderungen vorbehalten.
Die STF behält sich jeweils das Recht vor, die Studiengebühren zu Beginn eines neuen Studienjahres um maximal 5% anzuheben.
Nach dem Entscheid der Schulleitung über die Aufnahme in den Studiengang wird eine Einschreibgebühr von CHF 1’500.00 fällig. Die Einschreibgebühr wird dem Schulgeld für das letzte Semester angerechnet, sofern sämtliche Semester ordnungsgemäss absolviert werden. Wird der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin nicht eingehalten, kann die STF über den Studienplatz verfügen. Der Anspruch auf Einschreibegebühr bleibt bestehen.
Abmeldungen von Studiengängen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abmeldungen vor Studienstart werden folgende Annullationsgebühren fällig:
– Bei Abmeldungen vor dem 15. Mai/30. November (Anmeldeschluss): keine Gebühr
– Bei Abmeldungen nach dem 15. Mai/30. November: CHF 1’500.- (Einschreibgebühr)
– Bei Nichterscheinen oder Abmeldung nach Semesterbeginn: Schulgeld für das begonnene Semester plus Einschreibgebühr von CHF 1’500.-
Abmeldungen während des Studiums sind unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende des Semesters möglich. Diese müssen schriftlich mit Angabe des Grundes beim Chief Academic Officer eingereicht werden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall kann die Schulleitung eine sofortige Kündigung akzeptieren. Die Studiengebühren für das angebrochene Semester können nicht erstattet werden. Zudem wird die Einschreibegebühr einbehalten.
Die ersten 6 Semester des 7-semestrigen Studiengangs führen zum Abschluss des HF-Titels. Nach erfolgreichem Abschluss des 7. Semesters wird von unserer Partneruniversität «University of West London» der Bachelor-Titel verliehen. Studierende können sich während des 2. Studienjahres entscheiden, ob sie den BSc-Titel anstreben oder sich ggf. abmelden wollen.
Über Stipendien und Studiendarlehen erteilen die kantonalen Stipendien-Stellen Auskunft und klären die Bewerber über mögliche Beiträge anderer Institutionen auf. Gesuche um staatliche Stipendien sind direkt bei der Stipendien-Stelle des Wohnsitzkantons einzureichen. Auf begründetes schriftliches Gesuch hin, können ab dem 2. Semester gemäss Reglement «Schulgelderlass» Anträge an die STF gestellt werden. Allfällige Gesuche sind vom 5. bis zum 20. Februar einzureichen.
Weitere Stiftungen unterstützen angehenden Studierende der STF mit einem fundiert begründeten Antrag. Informationen unter: Studienfinanzierung
Die genaue Regelung zur Vergabe von Semester- oder Studiengangbestätigungen ist vom gewählten Angebot abhängig.
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Weiterbildungen/STF-Diplome
Der folgende AGB-Abschnitt betrifft die Weiterbildungsangebote mit einem anerkannten STF-Diplom.
Anmeldungen erfolgen online auf www.stf.ch, schriftlich mit dem ausgefüllten Anmeldeformular oder via E-Mail an info@stf.ch. Nach Erhalt der Anmeldung versendet die STF eine schriftliche Bestätigung des Anmeldeeingangs per E-Mail.
Bei einjährigen Weiterbildungen werden vier Pflicht- und zwei Wahlmodule absolviert. Diese führen zu einem von der Branche anerkannten STF-Diplom im jeweiligen Fachgebiet.
Studierende willigen ein, dass Projektarbeiten, Erfindungen und Designs, welche während der Studienzeit an der STF entwickelt und produziert wurden oder an deren Hervorbringung sie mitgewirkt haben, für Ausstellungszwecke intern oder extern frei verwendet werden dürfen. Ebenso können die Exponate fotografiert und publiziert werden. Das Bildmaterial kann für Werbezwecke in Zusammenhang mit der STF in Printwerbung, sozialen und anderen Medien frei verwendet werden. Urheber, die nicht zu erreichen waren, werden zwecks nachträglicher Rechteabgeltung um Nachricht gebeten.
Die Weiterbildungen werden modularisiert angeboten. Die Auswahl eines Wahlmoduls ist auch im vorgelagerten Frühjahressemesters, noch vor dem eigentlichen Studienstart (jeweils im August), möglich.
Die STF informiert nach Anmeldeschluss schriftlich über die Durchführung der Module. Das Bildungsangebot kann bei ungenügender Teilnehmerzahl abgesagt werden. In diesem Fall wird das Studiengeld erlassen oder zurückerstattet, es besteht kein Anspruch auf Ersatz allfälligen Schadens. Bei Absagen durch die Studierenden besteht kein Erlass und keine Rückzahlung der Studiengebühren (siehe unter Abmeldung).
Die STF behält sich vor, dass wegen Feiertagen, Lehrerweiterbildungsveranstaltungen, Semesterprüfungen oder anderen Anlässen die Anzahl effektiv erteilter Lektionen von der angegebenen Gesamtlektionenzahl in der Grössenordnung von +/- 20% abweichen.
Bei Krankheit oder kurzfristigem Ausfall eines Dozenten ist die STF bestrebt, eine adäquate Ersatzlösung zu finden. Ist eine kurzfristige Lösung in der vorhandenen Zeit nicht umsetzbar, wird eine Ersatzaufgabe gestellt und die Lektionen unbetreut abgehalten.
Die Höhe der Studiengebühren und ggf. der Prüfungsgebühren sind auf der Webseite aufgeführt. Die Studiengebühren sind jeweils vor Semesterbeginn fällig.
Zu beachten ist im Weiteren:
– Für Studierende, die das angeforderte Personalblatt sowie die Wohnsitzbestätigung nicht einreichen, erfolgt ein Zuschlag.
– Wird der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin nicht eingehalten, kann die STF das Ausbildungsverhältnis auflösen oder die säumigen Studierenden können bis zu Bezahlung der Gebühren von der Teilnahme gesperrt werden.
– Ratenzahlungen der Semestergebühren sind auf Antrag an die Buchhaltung möglich, wovon die erste Ratenzahlung vor Semesterbeginn geschuldet ist. Es werden maximal 3 Ratenzahlungen gewährt mit einem Aufschlag von je CHF 50.- für die zusätzliche Administration. Bei Ratenzahlungen sind die Raten am Ersten August, September und Oktober, bzw. am Ersten Februar, März und April fällig.
– Bei der Buchung nur eines Wahlmoduls werden zusätzlich CHF 60.- Administrationsgebühren berechnet. Bei späterer Buchung eines einjährigen Studienganges (vier Pflicht- und zwei Wahlmodule), werden die Fr. 60.- wieder angerechnet.
In den Studiengebühren sind die Lehrmittel (Manuskripte, Farben, Chemikalien, Kleinutensilien, etc.) und Prüfungsgebühren (mit Ausnahme von Gebühren für die Berufs- und Höheren Fachprüfungen) inbegriffen. Nicht enthalten sind Kosten für persönliche Auslagen, Exkursionen, Bildungsreisen, Stoffverbrauch, Bekleidungszutaten und Spezialanschaffungen in Abstimmung mit den Studierenden. Änderungen vorbehalten.
Die STF behält sich jeweils das Recht vor, die Studiengebühren zu Beginn eines neuen Studienjahres um maximal 5% anzuheben.
Nach dem Entscheid der Schulleitung über die Durchführung der Weiterbildung (jeweils im Mai/November) wird eine Einschreibgebühr von CHF 500.- für die Weiterbildung fällig. Die Einschreibgebühr wird dem Schulgeld für das letzte Semester angerechnet, sofern sämtliche Semester ordnungsgemäss absolviert werden. Wird der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin nicht eingehalten, kann die STF über den Studienplatz verfügen. Der Anspruch auf Einschreibegebühr bleibt bestehen.
Die Einschreibegebühr für die Weiterbildung wird auch geschuldet, wenn ein oder mehrere Wahlmodule vor dem Start der studiengangspezifischen Module absolviert werden.
Abmeldungen von Weiterbildungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abmeldungen vor Semesterstart werden folgende Annullationsgebühren fällig:
– Bei Abmeldungen vor dem 15. Mai/30. November (Anmeldeschluss): keine Gebühr
– Bei Abmeldungen nach dem 15. Mai/30. November: CHF 500.- (Einschreibgebühr)
– Bei Nichterscheinen oder Abmeldung nach Semesterbeginn: Schulgeld für das begonnene Semester plus Einschreibgebühr von CHF 500.-
Abmeldungen während des Studiums sind unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende des Semesters möglich. Diese müssen schriftlich mit Angabe des Grundes beim Chief Academic Officer eingereicht werden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall kann die Schulleitung eine sofortige Kündigung akzeptieren. Die Studiengebühren für das angebrochene Semester können nicht erstattet werden. Zudem wird die Einschreibegebühr einbehalten.
Über Stipendien und Studiendarlehen erteilen die kantonalen Stipendien-Stellen Auskunft und klären die Bewerber über mögliche Beiträge anderer Institutionen auf. Gesuche um staatliche Stipendien sind direkt bei der Stipendien-Stelle des Wohnsitzkantons einzureichen.
Verschiedene Stiftungen können angehende Studierende der STF mit einem fundiert begründeten Antrag unterstützen. Informationen unter:
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SEMINARE, KURSE & WORKSHOPS & WAHLMODULE
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten speziell für Kurzkurse, Seminare oder Module von maximal 70 Lektionen Dauer.
Anmeldungen erfolgen online auf www.stf.ch, schriftlich mit dem ausgefüllten Anmeldeformular oder via E-Mail an info@stf.ch. Nach Erhalt der Anmeldung versendet die STF eine schriftliche Bestätigung des Anmeldeeingangs per E-Mail.
Die STF informiert spätestens 2 Wochen vor dem Kurs-, Seminar- oder Modulstart schriftlich über die Durchführung. Das Bildungsangebot kann bei ungenügender Teilnehmerzahl abgesagt werden. In diesem Fall wird das Kursgeld erlassen oder zurückerstattet, es besteht kein Anspruch auf Ersatz allfälligen Schadens. Bei Absagen durch die Studierenden besteht kein Erlass und keine Rückzahlung der Kursgebühren (siehe unten Kursgebühren). Interessierte an Wahlmodulen, welche zu einjährigen Studiengängen führen, beachten bitte zusätzlich den Abschnitt «Weiterbildungen».
Die STF behält sich vor, dass wegen Feiertagen, Lehrerweiterbildungsveranstaltungen, Semesterprüfungen oder anderen Anlässen die Anzahl effektiv erteilter Lektionen von der angegebenen Gesamtlektionenzahl in der Grössenordnung von +/- 20% abweichen.
Bei Krankheit oder kurzfristigem Ausfall eines Dozenten ist die STF bestrebt, eine adäquate Ersatzlösung zu finden. Ist eine kurzfristige Lösung in der vorhandenen Zeit nicht umsetzbar, wird eine Ersatzaufgabe gestellt und die Lektionen unbetreut abgehalten.
Das Kursgeld ist vor Kursbeginn fällig. Bei Rückzug der Anmeldung vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.00, bei Abmeldung nach Kursbeginn der ganze Kurs- oder Modulpreis berechnet. Abmeldungen müssen schriftlich an das Backoffice-Team erfolgen.
Am Ende des Kurses vergibt die STF bei einer Anwesenheit von mindestens 75% eine Kursbestätigung.
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Incubator & Makerspace
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), welche das Vertragsverhältnis zwischen der STF und den Kunden des Incubator & Makerspace an der STF regeln, befinden sich unter dem folgenden Link:
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Onlineshop
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der STF und deren Kunden, die über den Onlineshop Dienstleistungen der STF beziehen.
Im Onlineshop können Schnittmuster, Skripte, Kurse und Schulbusiness erworben werden.
Die STF stellt ihren Kunden bzw. Vertragspartnern für Schnittmuster mit System, Skripte, Lehrmittel und weitere Produkte und Dienstleistungen sowie Angebote zur Verfügung bzw. bietet diese zum Verkauf an.
Der Kunde der STF verpflichtet sich, Rechnungen und anfallende Studiengebühren fristgerecht zu überweisen. Die Kunden der STF sind dazu verpflichtet sich pflichtgerecht und sorgfältig auf die Kurse und Schulangebote vorzubereiten. Unentschuldigtes Fernbleiben ohne schriftliche Angaben zum Grund und jegliche Störungen sind zu unterlassen.
Die verbindlichen Preise können der Webseite www.stf.ch bzw. dem Webshop entnommen werden. Bei den angebotenen Preisen sind Mehrwertsteuer, Transport und weitere Spesen nicht eingeschlossen. Diese werden separat ausgewiesen und zusätzlich in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleiben falsche Preise und Spezifikationen, Preis- und Modelländerungen durch die Hersteller. Der Preis wird in Schweizer Franken berechnet und in Rechnung gestellt.
Zahlungen gegen Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge, Minderungen und Reduktionen zu begleichen. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Kunde ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne besondere Mahnung einen Verzugszins von 5% (p.A.). Die Zahlung des Verzugszinses entbindet nicht von der vertragsgemässen Bezahlung der Leistungen.
Der Vertrag dauert bis zur Erfüllung bzw. Erledigung der Angebote oder richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen im Vertrag. Eine schriftliche Kündigung für Dienstleistungen mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende jeden Monats ist zulässig, sofern keine anderen Fristen vereinbart wurden (gilt nicht für Schulleistungen). Alle von der STF erhobenen Daten bzw. Kundendaten werden nach der Vertragsbeendigung vollständig gelöscht.
Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz und Lichtenstein. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Abgabe zur Versendung des Kaufgegenstandes oder bei dessen Abholung durch den Kunden.
Die angegebenen Liefertermine richten sich nach dem aktuellen Informationsstand. Terminüberschreitungen berechtigen nicht zu Schadenersatz, Preisminderung oder Vertragsrücktritt.
Für Produkte von Drittherstellern gelten die Garantiebestimmungen und Gewährleistungen des jeweiligen Herstellers. Garantie- und Gewährleistungen von STF werden ausdrücklich wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
Jegliche gesetzlich mögliche und zulässige Haftung wird für STF und ihre Hilfspersonen ausdrücklich ausgeschlossen.
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